Seefischerei
Achtung: Die nachstehenden Informationen sind unverbindlich und ohne Gewähr, da sich die Gesetze, Regelungen und Verbote über die See- und Süßwasserfischerei leicht ändern können. Vor allem wird die Süßwasserfischerei durch zahlreiche lokale Bestimmungen ergänzt, wo häufig Angelscheine benötigt werden (das betrifft vor allem die Fischerei von Salmoniden in Binnengewässern). Wenn Sie die Bestimmungen nicht genau kennen, können Sie sich im lokalen Fremdenverkehrsverein darüber informieren.
Allgemeine Informationen über die Seefischerei
Wer darf mit welcher Ausrüstung fischen?
Nur norwegische Staatsbürger sowie Ausländer mit einem festen Wohnsitz in Norwegen sind in norwegischen Hoheitsgewässern zur Nutzung ortsfester Fanggeräte (Netze, Langleinen, Fischfallen (Körbe…) und Grundfangleinen) berechtigt.
Nicht ansässige Ausländer dürfen mit sog. Handgeräten angeln, wie z. B. mit Angeln oder (vom Boot aus gezogenen) Angelschnüren und sie dürfen den gefangenen Fisch nicht verkaufen (Zusammenfassung des Fischereigesetzes 1983-06-03 Nr. 40).
Quoten für Freizeit- und Sportfischerei (max. zulässige Mengen)
Es ist verboten, mehr als 15 kg Fisch pro Person aus Norwegen auszuführen. Das gilt gleichermaßen für Ausländer und Norweger.
Zugelassene Mindestgrößen
Auszug aus dem Seefischereigesetz, im Wortlaut übersetzt aus dem Norwegischen (Gesetz 2004-12-22 - 1878 Kapitel 9). Der gesamte Gesetzestext ist hier einsehbar (auf Norwegisch). Dort, wo es uns notwendig erschien, hat Lofoten-Wandern erläuternde Bemerkungen hinzugefügt (in blau).
Kapitel IX. Mindestgrößen und Maßnahmen zur Einschränkung des Fischfangs unterhalb von Mindestgrößen
§ 43.Mindestgrößen
Das Fangen von Fischen unterhalb folgender Größen ist verboten:
1. | Heilbutt | 80 cm |
2. | Kabeljau a) Nördlich von 62° N b) Südlich von 62° N |
44 cm 40 cm |
3. | Schellfisch a) Nördlich von 62° N b) Südlich von 62° N |
40 cm 31 cm |
4. | Seehecht | 30 cm |
5. | Scholle a) In der in § 3 Nr. 1, 2 und 3 beschriebenen Zone (Skagerrak ausgenommen) b) Im in § 3 Nr. 4 beschriebenen Skagerrak (Skagerrak) |
29 cm 27 cm |
6. | Rotzunge (L-W : Glyptocephalus cynoglossus) | 28 cm |
7. | Kliesche | 23 cm |
8. | Limande | 25 cm |
9. | Gemeine Seezunge | 24 cm |
10. | Steinbutt | 30 cm |
11. | Glattbutt | 30 cm |
12. | Flügelbutt | 25 cm |
13. | Wittling | 32 cm |
14. | Flunder | 20 cm |
15. | Aal a) Vor der Geschlechtsreife b) Nach der Geschlechtsreife |
40 cm 37 cm |
16. | Seelachs a) Nördlich von 62° N b) Südlich von 62° N |
45 cm 40 cm |
c) Mindestgröße für den Fang mit einem Netz vom Typ „not“ (L-W: Das norwegische „not“ ist ein Netz, mit dem der Fisch wie in einer Reuse gefangen wird, so dass der Fisch nicht wie bei herkömmlichen Netzen in den Maschen stecken bleiben kann). NB: Das Fischen mit Netzen ist für nicht ansässige Ausländer verboten. Eine Übersetzung dieses Teils des Gesetzestextes erschien uns daher sinnvoll.) |
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17. | Dornhai | 70 cm |
18. | Schwarzer Heilbutt | 45 cm |
19. | Seeteufel (L-W: Im Netz gefangen – für nicht ansässige Ausländer daher verboten) | 60 cm |
20. | Rotbarsch a) Jenseits der 12-Seemeilen-Zone b) Innerhalb der 12-Seemeilen-Zone |
30 cm 32 cm |
21. | Makrele | 30 cm |
22. |
Hering, gefischt im Bereich der in § 3 Nr. 4 definierten Zone (Skagerrak), ausgenommen Fjordheringe innerhalb der 2-Seemeilen-Zone |
18 cm |
23. | Atlantik-Hering | 20 cm |
24. | Norwegischer Hering, im Frühjahr laichend | 25 cm |
25. | Hering aus dem Trondheim-Fjord | 23 cm |
26. | Lodde a) Nördlich von 62° N b) In der Fischereizone von Jan Mayen (L-W: norwegische Insel) |
11 cm 12 cm |
27. | Garnelen | 6 cm |
28. | Kaisergranat | 13 cm |
29. | Taschenkrebs | 13 cm |
30. | Taschenkrebs entlang der Küste von Rogaland in Richtung Schweden | 11 cm |
31. | Kammmuscheln in Nordland, Troms und den Gemeinden der Finnmark | 6,5 cm |
32. | Hummer | 25 cm |
33. | Königskrabbe in der Ost-Finnmark, durch Quoten reguliert | 13 cm |
34. | Jakobsmuschel | 10 cm |
35. | Lippfisch | 11 cm |
36. | Sandaale | 10 cm |
37. | Sprotten innerhalb der 4-Seemeilen-Zone | 9 cm |
§ 44. Wie wird der Fisch gemessen
- Gemessen wird der Abstand zwischen der Spitze des Oberkiefers und dem kürzeren Ende der Schwanzflosse. (L-W: gemessen wird die Gabellänge)
- Beim Dornhai wird der Abstand zwischen der Spitze des Oberkiefers und dem Ende der oberen Schwanzflosse gemessen.
- Bei Hummer und Kaisergranat wird vom Rostrum bis zum Ende des Telson gemessen.
- Bei den Garnelen wird von der vorderen Augenpartie bis zur hinteren Schwanzpartie gemessen.
- Beim Taschenkrebs wird die maximale Breite des Rückenpanzers gemessen.
- Bei der Kammmuschel wird die Länge gemessen (vom Gelenk bis zum anderen Ende).
- Bei der Jakobsmuschel wird die maximale Länge der Schale gemessen.
- Bei der Königskrabbe wird vom hinteren Bereich der Augenhöhle bis zur Mulde im Rückenpanzer gemessen.