Freie Bewegung, Zelten und Sammeln/Pflücken in der Natur

camping lofoten

 Allemannsretten (dt. Jedermannsrecht)

Dieses Gesetz definiert die Rechte aller Menschen bei der Nutzung privaten (Land-) Eigentums. Der Großteil dieser mit der Zeit erworbenen Rechte ist im Gesetz über das Leben im Freien, dem sog. Friluftsloven von 1957 festgeschrieben.

Im Wesentlichen gewährt dieses Gesetz Bewegungsfreiheit auf fremden Grundstücken, wobei zwischen „Innmark“ und „Utmark“ unterschieden wird.

Die Innmark (Weiden oder kultiviertes Land) ist jene Zone, in der der Besitzer in einem angemessenen Rahmen verlangen kann, seine Ruhe zu haben. So gehören zum Beispiel die Grundstücksparzelle, auf der sein Haus oder sein Chalet stehen sowie die kultivierten Flächen zur Innmark. In dieser Zone ist das „Allemannsretten“ nur eingeschränkt anwendbar. Die Innmark darf beispielsweise im Winter betreten werden (vom 14.10. bis zum 30.04., wenn der Boden gefroren ist); davon ausgenommen sind eingezäunte Gelände und Grundstücke in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern. Während der Sommersaison müssen innerhalb der Innmark die gekennzeichneten Pfade und die für den allgemeinen Verkehr freigegebenen Wege benutzt werden.  Zum Zelten innerhalb der Innmark ist die Genehmigung des Eigentümers notwendig. 

IMGIn der Utmark, die das Gesetz als „nicht kultiviertes und nicht als Innmark anerkanntes Gelände“ definiert, kann sich jeder zu Fuß, auf Skiern, zu Pferd oder mit dem Fahrrad frei bewegen, sofern dies rücksichtsvoll und mit gebührender Vorsicht geschieht. Es ist verboten, Bäume und Sträucher abzuholzen oder Tiere und Vögel zu stören,  das Leben der Tiere ist geschützt. Hundebesitzer sind für ihr Tiere und eventuell von ihnen verursachte Schäden voll verantwortlich. Hunde dürfen nur dann ohne Leine laufen, wenn sie in Sichtkontakt und unter strenger Aufsicht ihres Besitzers sind. Zum Schutze von wildlebenden Tieren und von Vieh müssen Hunde vom 1.04. bis zum 20.08. angeleint werden.  Darüber hinaus enthält das  „Friluftsloven“-Gesetz Regelungen über das Baden, das nur in einem genügenden Abstand zu Wohnhäusern erfolgen darf, sowie über das Zelten, das bis zu zwei Tage am gleichen Ort und in genügendem Abstand zu Wohnhäusern (mindestens 150 m) erlaubt ist. Wenn Sie in einer Entfernung von unter 150 m zu einem Wohnhaus oder länger als zwei Tage an einem Ort campen wollen, müssen Sie den Eigentümer oder Bauern unbedingt um Erlaubnis fragen.

Das Sammeln von Beeren, Pilzen, Nüssen und Haselnüssen sowie das Pflücken von Blumen ist erlaubt, davon ausgenommen sind geschützte Arten sowie Naturschutzgebiete. Im Wald und auf der Heide ist das Anzünden eines Feuers vom 15.04 bis zum 15.09. verboten, davon ausgenommen sind vegetationslose Zonen in den Bergen.

Übersetzt aus dem Norwegischen von Lofoten-Wandern

Süßwasserfischerei

salmo trutta norway

Achtung: Die nachstehenden Informationen sind unverbindlich und ohne Gewähr, da sich die Gesetze, Regelungen und Verbote über die See- und Süßwasserfischerei leicht ändern können. Vor allem wird die Süßwasserfischerei durch zahlreiche lokale Bestimmungen ergänzt, wo häufig Angelscheine benötigt werden (das betrifft vor allem die Fischerei von Salmoniden in Binnengewässern). Wenn Sie die Bestimmungen nicht genau kennen, können Sie sich im lokalen Fremdenverkehrsverein darüber informieren.

Allgemeine Informationen über die Süßwasserfischerei

Die Süßwasserfischerei wird in Norwegen durch das Gesetz vom 15. Mai 1992 geregelt und gilt für Salmoniden und andere Süßwasserfische.  Die Informationen stammen unter anderem von der offiziellen norwegischen Website http://www.miljodirektoratet.no, in der alles Wesentliche über die Fischerei in Binnengewässern zusammengefasst ist.

Wer darf in Binnengewässern fischen?

In Binnengewässern darf ein Eigentümer bis zu den Grenzen seines Eigentums fischen. Über diese Eigentumsgrenzen hinaus darf jeder fischen.
Die Fangrechte dürfen an Einzelpersonen oder an Vereine auf Mietbasis weitergegeben oder über einen Angelschein zur Verfügung gestellt werden.

Auf Grundstücken in staatlichem Besitz und in der Finnmark besitzt der Staat Fangrechte, die er der Öffentlichkeit überträgt. Personen über 16 Jahren, welche Salmoniden oder Süßwasserfische angeln möchten, müssen jedes Jahr beim Statens Fiskefond (Staatlicher Fischereifond) eine Fischereiabgabe entrichten.

Allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Salmoniden

Das Gesetz von 1992 unterscheidet deutlich zwischen dem Fang von anadromen Salmoniden (Lachs, Meerforelle und Meersaibling) und sonstigen Süßwasserfischen (einschließlich Aale und Krebse). Es untersagt das Fischen von Süßwasserfischen (weniger restriktiv als das Gesetz über den Fang von Salmoniden) in Binnengewässern, in denen anadrome Salmonide vorhanden sind, soweit keine Ausnahmeregelungen bestehen. In den Gewässern dürfen anadrome Salmonide nur mit einer Angel oder Angelschnur gefangen werden, und das auch nur in den vom Präfekten definierten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten (Bestimmung vom 20. Juni 2003).

Was Sie über das Fischen von Salmoniden wissen müssen

  • Es darf nur mit einer Angel oder einer Angelschnur gefischt werden. Als Köder dürfen nur Würmer, Fliege, Blinker, Wobbler und Streamer verwendet werden.
  • Sie müssen sich für jedes Gewässer über die zulässigen Fangzeiten und die besonderen Bestimmungen informieren.
  • In den meisten Gewässern beginnt die Fangsaison am 15. Juni (manchmal auch später), da die Lachsbestände sehr reduziert sind. In Gewässern mit großen Beständen kann die Fangsaison eventuell auch früher beginnen.
  • Sie müssen einen Angelschein erwerben und die Erlaubnis zum Angeln beim Eigentümer  einholen.
  • Die Größe der Angelhaken ist reglementiert (einfacher Angelhaken: 15 mm zwischen Hakenschenkel und -spitze, bei Drillingen: max. 13 mm)
  • Für das Angeln von Lachs, Meeresforelle und Meersaibling ist eine Fischereiabgabe zu entrichten

Allgemeine Maßnahmen zum Schutz der übrigen Süßwasserfische

Für Süßwasserfische gibt es keine allgemeine Regelung, der Präfekt kann jedoch auf lokaler Ebene Entscheidungen treffen, die dann in bestimmten Gemeinden, bestimmten Gewässern oder in sonstigen Bereichen Gültigkeit besitzen (er kann z. B. Fangverbote bis zu einer Dauer von 5 Jahren erlassen, autorisierte Fanggeräte festlegen oder den Aalfang in bestimmten Gewässern untersagen).

Was Sie über das Fischen in Binnengewässern wissen müssen (Salmoniden ausgenommen)

  • Die Verwendung von Gift, Explosivstoffen, elektrischem Strom oder Feuerwaffen sowie künstlichem Licht (Krebse ausgenommen) ist untersagt. Abgesehen von diesen Verboten gibt es keine weiteren allgemeinen Regeln über Fanggeräte oder Fangzeiten, außer bei Krebsen und Süßwassermuscheln. Dagegen sind häufig lokale Bestimmungen zu beachten. Informieren Sie sich daher, bevor Sie loslegen.
  • Sie müssen einen Angelschein erwerben und die Erlaubnis zum Angeln beim Eigentümer  einholen.

Seefischerei

cod lofoten
Achtung: Die nachstehenden Informationen sind unverbindlich und ohne Gewähr, da sich die Gesetze, Regelungen und Verbote über die See- und Süßwasserfischerei leicht ändern können. Vor allem wird die Süßwasserfischerei durch zahlreiche lokale Bestimmungen ergänzt, wo häufig Angelscheine benötigt werden (das betrifft vor allem die Fischerei von Salmoniden in Binnengewässern). Wenn Sie die Bestimmungen nicht genau kennen, können Sie sich im lokalen Fremdenverkehrsverein darüber informieren.

Allgemeine Informationen über die Seefischerei

Wer darf mit welcher Ausrüstung fischen?

Nur norwegische Staatsbürger sowie Ausländer mit einem festen Wohnsitz in Norwegen sind in norwegischen Hoheitsgewässern zur Nutzung ortsfester Fanggeräte (Netze, Langleinen, Fischfallen (Körbe…) und Grundfangleinen) berechtigt.   
Nicht ansässige Ausländer dürfen mit sog. Handgeräten angeln, wie z. B. mit Angeln oder (vom Boot aus gezogenen) Angelschnüren und sie dürfen den gefangenen Fisch nicht verkaufen (Zusammenfassung des Fischereigesetzes 1983-06-03 Nr. 40).

Quoten für Freizeit- und Sportfischerei (max. zulässige Mengen)

Es ist verboten, mehr als 15 kg Fisch pro Person aus Norwegen auszuführen. Das gilt gleichermaßen für Ausländer und Norweger.

Zugelassene Mindestgrößen

Auszug aus dem Seefischereigesetz, im Wortlaut übersetzt aus dem Norwegischen (Gesetz 2004-12-22 - 1878 Kapitel 9). Der gesamte Gesetzestext ist hier einsehbar (auf Norwegisch). Dort, wo es uns notwendig erschien, hat Lofoten-Wandern erläuternde Bemerkungen hinzugefügt (in blau).

Kapitel IX. Mindestgrößen und Maßnahmen zur Einschränkung des Fischfangs unterhalb von Mindestgrößen

§ 43.Mindestgrößen
Das Fangen von Fischen unterhalb folgender Größen ist verboten:

1.     Heilbutt 80 cm
2.     Kabeljau   
    a)    Nördlich von 62° N    
    b)    Südlich von 62° N 

44 cm
40 cm
3.     Schellfisch   
    a)    Nördlich von 62° N    
    b)    Südlich von 62° N

40 cm
31 cm
4.      Seehecht  30 cm
 5.     Scholle    
    a)    In der in § 3 Nr. 1, 2 und 3 beschriebenen Zone (Skagerrak ausgenommen)    
    b)    Im in § 3 Nr. 4 beschriebenen Skagerrak (Skagerrak)

29 cm
27 cm
 6.     Rotzunge (L-W : Glyptocephalus cynoglossus)     28 cm
 7.     Kliesche    23 cm
 8.     Limande    25 cm
 9.     Gemeine Seezunge    24 cm
 10.     Steinbutt  30 cm
 11.     Glattbutt   30 cm
 12.     Flügelbutt  25 cm
 13.     Wittling  32 cm 
 14.     Flunder   20 cm 
 15.     

   Aal    
    a)    Vor der Geschlechtsreife    
    b)    Nach der Geschlechtsreife 

40 cm
37 cm
 16.     

   Seelachs    
    a)    Nördlich von 62° N    
    b)    Südlich von 62° N 

45 cm
40 cm
      c) Mindestgröße für den Fang mit einem Netz vom Typ „not“ (L-W: Das norwegische „not“ ist ein Netz, mit dem der Fisch wie in einer Reuse gefangen wird, so dass der Fisch nicht wie bei herkömmlichen Netzen in den Maschen stecken bleiben kann). NB: Das Fischen mit Netzen ist für nicht ansässige Ausländer verboten. Eine Übersetzung dieses Teils des Gesetzestextes erschien uns daher sinnvoll.)
 
 17.      Dornhai  70 cm
 18.      Schwarzer Heilbutt  45 cm
 19.      Seeteufel (L-W: Im Netz gefangen – für nicht ansässige Ausländer daher verboten)  60 cm
 20.     

     Rotbarsch    
    a)    Jenseits der 12-Seemeilen-Zone     
    b)    Innerhalb der 12-Seemeilen-Zone 


30 cm
32 cm
 21.     Makrele   30 cm
 22.

   

    Hering, gefischt im Bereich der in § 3 Nr. 4 definierten Zone (Skagerrak), ausgenommen Fjordheringe innerhalb der 2-Seemeilen-Zone  

18 cm
 23.      Atlantik-Hering   20 cm
 24.      Norwegischer Hering, im Frühjahr laichend    25 cm
 25.      Hering aus dem Trondheim-Fjord   23 cm
 26.     

     Lodde    
    a)    Nördlich von 62° N    
    b)    In der Fischereizone von Jan Mayen (L-W: norwegische Insel) 



11 cm
12 cm
 27.      Garnelen  6 cm
 28.      Kaisergranat   13 cm
 29.      Taschenkrebs 13 cm
30.      Taschenkrebs entlang der Küste von Rogaland in Richtung Schweden  11 cm
31.      Kammmuscheln in Nordland, Troms und den Gemeinden der Finnmark 6,5 cm
32.      Hummer   25 cm
33.      Königskrabbe in der Ost-Finnmark, durch Quoten reguliert    13 cm
34.       Jakobsmuschel   10 cm
35.      Lippfisch  11 cm
36.      Sandaale   10 cm
37.      Sprotten innerhalb der 4-Seemeilen-Zone   9 cm

 

§ 44. Wie wird der Fisch gemessen

  • Gemessen wird der Abstand zwischen der Spitze des Oberkiefers und dem kürzeren Ende der Schwanzflosse. (L-W: gemessen wird die Gabellänge)

mesurer le poisson en Norvège

  • Beim Dornhai wird der Abstand zwischen der Spitze des Oberkiefers und dem Ende der oberen Schwanzflosse gemessen.
  • Bei Hummer und Kaisergranat wird vom Rostrum bis zum Ende des Telson gemessen. 
  • Bei den Garnelen wird von der vorderen Augenpartie bis zur hinteren Schwanzpartie gemessen.
  • Beim Taschenkrebs wird die maximale Breite des Rückenpanzers gemessen.
  • Bei der Kammmuschel wird die Länge gemessen (vom Gelenk bis zum anderen Ende).
  • Bei der Jakobsmuschel wird die maximale Länge der Schale gemessen.
  • Bei der Königskrabbe wird vom hinteren Bereich der Augenhöhle bis zur Mulde im Rückenpanzer gemessen.

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