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Seefischerei

cod lofoten
Achtung: Die nachstehenden Informationen sind unverbindlich und ohne Gewähr, da sich die Gesetze, Regelungen und Verbote über die See- und Süßwasserfischerei leicht ändern können. Vor allem wird die Süßwasserfischerei durch zahlreiche lokale Bestimmungen ergänzt, wo häufig Angelscheine benötigt werden (das betrifft vor allem die Fischerei von Salmoniden in Binnengewässern). Wenn Sie die Bestimmungen nicht genau kennen, können Sie sich im lokalen Fremdenverkehrsverein darüber informieren.

Allgemeine Informationen über die Seefischerei

Wer darf mit welcher Ausrüstung fischen?

Nur norwegische Staatsbürger sowie Ausländer mit einem festen Wohnsitz in Norwegen sind in norwegischen Hoheitsgewässern zur Nutzung ortsfester Fanggeräte (Netze, Langleinen, Fischfallen (Körbe…) und Grundfangleinen) berechtigt.   
Nicht ansässige Ausländer dürfen mit sog. Handgeräten angeln, wie z. B. mit Angeln oder (vom Boot aus gezogenen) Angelschnüren und sie dürfen den gefangenen Fisch nicht verkaufen (Zusammenfassung des Fischereigesetzes 1983-06-03 Nr. 40).

Quoten für Freizeit- und Sportfischerei (max. zulässige Mengen)

Es ist verboten, mehr als 15 kg Fisch pro Person aus Norwegen auszuführen. Das gilt gleichermaßen für Ausländer und Norweger.

Zugelassene Mindestgrößen

Auszug aus dem Seefischereigesetz, im Wortlaut übersetzt aus dem Norwegischen (Gesetz 2004-12-22 - 1878 Kapitel 9). Der gesamte Gesetzestext ist hier einsehbar (auf Norwegisch). Dort, wo es uns notwendig erschien, hat Lofoten-Wandern erläuternde Bemerkungen hinzugefügt (in blau).

Kapitel IX. Mindestgrößen und Maßnahmen zur Einschränkung des Fischfangs unterhalb von Mindestgrößen

§ 43.Mindestgrößen
Das Fangen von Fischen unterhalb folgender Größen ist verboten:

1.     Heilbutt 80 cm
2.     Kabeljau   
    a)    Nördlich von 62° N    
    b)    Südlich von 62° N 

44 cm
40 cm
3.     Schellfisch   
    a)    Nördlich von 62° N    
    b)    Südlich von 62° N

40 cm
31 cm
4.      Seehecht  30 cm
 5.     Scholle    
    a)    In der in § 3 Nr. 1, 2 und 3 beschriebenen Zone (Skagerrak ausgenommen)    
    b)    Im in § 3 Nr. 4 beschriebenen Skagerrak (Skagerrak)

29 cm
27 cm
 6.     Rotzunge (L-W : Glyptocephalus cynoglossus)     28 cm
 7.     Kliesche    23 cm
 8.     Limande    25 cm
 9.     Gemeine Seezunge    24 cm
 10.     Steinbutt  30 cm
 11.     Glattbutt   30 cm
 12.     Flügelbutt  25 cm
 13.     Wittling  32 cm 
 14.     Flunder   20 cm 
 15.     

   Aal    
    a)    Vor der Geschlechtsreife    
    b)    Nach der Geschlechtsreife 

40 cm
37 cm
 16.     

   Seelachs    
    a)    Nördlich von 62° N    
    b)    Südlich von 62° N 

45 cm
40 cm
      c) Mindestgröße für den Fang mit einem Netz vom Typ „not“ (L-W: Das norwegische „not“ ist ein Netz, mit dem der Fisch wie in einer Reuse gefangen wird, so dass der Fisch nicht wie bei herkömmlichen Netzen in den Maschen stecken bleiben kann). NB: Das Fischen mit Netzen ist für nicht ansässige Ausländer verboten. Eine Übersetzung dieses Teils des Gesetzestextes erschien uns daher sinnvoll.)
 
 17.      Dornhai  70 cm
 18.      Schwarzer Heilbutt  45 cm
 19.      Seeteufel (L-W: Im Netz gefangen – für nicht ansässige Ausländer daher verboten)  60 cm
 20.     

     Rotbarsch    
    a)    Jenseits der 12-Seemeilen-Zone     
    b)    Innerhalb der 12-Seemeilen-Zone 


30 cm
32 cm
 21.     Makrele   30 cm
 22.

   

    Hering, gefischt im Bereich der in § 3 Nr. 4 definierten Zone (Skagerrak), ausgenommen Fjordheringe innerhalb der 2-Seemeilen-Zone  

18 cm
 23.      Atlantik-Hering   20 cm
 24.      Norwegischer Hering, im Frühjahr laichend    25 cm
 25.      Hering aus dem Trondheim-Fjord   23 cm
 26.     

     Lodde    
    a)    Nördlich von 62° N    
    b)    In der Fischereizone von Jan Mayen (L-W: norwegische Insel) 



11 cm
12 cm
 27.      Garnelen  6 cm
 28.      Kaisergranat   13 cm
 29.      Taschenkrebs 13 cm
30.      Taschenkrebs entlang der Küste von Rogaland in Richtung Schweden  11 cm
31.      Kammmuscheln in Nordland, Troms und den Gemeinden der Finnmark 6,5 cm
32.      Hummer   25 cm
33.      Königskrabbe in der Ost-Finnmark, durch Quoten reguliert    13 cm
34.       Jakobsmuschel   10 cm
35.      Lippfisch  11 cm
36.      Sandaale   10 cm
37.      Sprotten innerhalb der 4-Seemeilen-Zone   9 cm

 

§ 44. Wie wird der Fisch gemessen

  • Gemessen wird der Abstand zwischen der Spitze des Oberkiefers und dem kürzeren Ende der Schwanzflosse. (L-W: gemessen wird die Gabellänge)

mesurer le poisson en Norvège

  • Beim Dornhai wird der Abstand zwischen der Spitze des Oberkiefers und dem Ende der oberen Schwanzflosse gemessen.
  • Bei Hummer und Kaisergranat wird vom Rostrum bis zum Ende des Telson gemessen. 
  • Bei den Garnelen wird von der vorderen Augenpartie bis zur hinteren Schwanzpartie gemessen.
  • Beim Taschenkrebs wird die maximale Breite des Rückenpanzers gemessen.
  • Bei der Kammmuschel wird die Länge gemessen (vom Gelenk bis zum anderen Ende).
  • Bei der Jakobsmuschel wird die maximale Länge der Schale gemessen.
  • Bei der Königskrabbe wird vom hinteren Bereich der Augenhöhle bis zur Mulde im Rückenpanzer gemessen.